Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGBs
a. Mit Auftragserteilung an unser Unternehmen werden die gegenständlichen ABGs in der jeweils
aktuellen Fassung als ausdrückliche Vertragsgrundlage akzeptiert. Dies gilt auch für künftige Vertragsund Auftragsverhältnisse. Änderung oder Ergänzung der AGBs unseres Unternehmens bedürfen unserer
ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
b. Die ABGs in der jeweils aktuellen Fassung wurden mit Auftragserteilung ausgehändigt und können und
konnten jederzeit auf der Homepage des Unternehmens eingesehen werden.
c. Sollte es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handeln, bedürfen dessen AGBs für ihre Gültigkeit
der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung unseres Unternehmens. Die Nichtannahme der AGBs
bedarf unabhängig von deren Zugang keinerlei Widerspruch oder sonstiger Handlung.
2. Angebot / Vertragsabschluss a. Kostenvoranschläge/Angebote werden unentgeltlich und ohne Gewähr erstellt. b. Zusagen, Zusicherungen und Garantien, sowie Vereinbarungen jeglicher Art bedürfen neben der Wahrung des Schriftformgebotes der ausdrücklichen Zustimmung durch unser Unternehmen. c. Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen, es sei denn sie sind als solche ausdrücklich definiert. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im Grundauftrag nicht enthalten sind, gebührt ein angemessenes Entgelt.
3. Zahlung a. Zur Bestätigung der Buchung ist eine Anzahlung iHv 50 % des Entgelts zu entrichten. Betreffend die Zahlungstermine wird auf das entsprechende Auftragsformular verwiesen. b. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4. Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) a. Bei einem Vertragsabschluss, der unter den Anwendungsbereich des FAGG fällt, hat der Kunde das Recht binnen 14-Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist eine bereits geleistete Anzahlung im vollen Umfang rückzuerstatten. b. Die 14-Tägige Rücktrittfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Das ist der Tag, an dem der Vertrag durch den Vertragspartner angenommen wird.
5. Erweitertes Rücktrittsrecht Raummiete a. Der Kunde kann außerhalb der vorhin angeführten Frist, einseitig vom Vertrag zurücktreten, dies unter den nachstehenden Voraussetzungen und Konsequenzen, welche als ausdrücklich vereinbart gelten: i. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts bis zu 9 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 25% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. ii. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts zwischen 9 Monaten und 6 Monaten vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 50% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. iii. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts zwischen 6 Monaten und 3 Monaten vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 75% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. iv. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts weniger als 3 Monaten vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 100% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. b. Die Gültigkeit des Rücktritts des Kunden ist durch die Bezahlung des Stornobetrages bedingt. Der Betrag hat binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts abzugsfrei und vollständig am Konto unseres Unternehmens einzugehen, widrigenfalls der Rücktritt nicht gültig ist und der Vertrag zu erfüllen ist; dies gilt auch für den Fall einer auch nur teilweisen Nichtzahlung des vereinbarten Stornobetrages. Der Kunde kann die Aufrechnung der Stornogebühr mit der Anzahlung verlangen. Diese Vorgehensweise ist unserem Unternehmen binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts mitzuteilen. Sollte die Stornogebühr in der Anzahlung keine Deckung finden, so ist die verbleibende Stornogebühr fristgerecht einzuzahlen, dies bei den zuvor aufgezeigten Konsequenzen. Eine darüberhinausgehende verbleibende Anzahlung wird refundiert. c. Der Rücktritt ist zumindest in derselben Form wie die Vertragsannahme gegenüber unserem Unternehmen zu erklären und hat diesem zuzugehen. Es empfiehlt sich eine Übermittlungsmethode zu wählen, bei der ein Nachweis über den Zugang der Geltendmachung des Rücktrittsrechts erhalten wird. Für den Zeitpunkt des Zuganges und den Zugang der Rücktrittserklärung per se ist der Kunde beweispflichtig und trägt die mit der von ihm gewählten Übermittlungsart einhergehenden Übermittlungs- und Zugangsrisiken.
6. Erweitertes Rücktrittsrecht Zimmermiete a. Der Kunde kann außerhalb der vorhin angeführten Frist, bis zum vereinbarten Veranstaltungstermin einseitig vom Vertrag zurücktreten, dies unter den nachstehenden Voraussetzungen und Konsequenzen, welche als ausdrücklich vereinbart gelten: i. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts bis zu 1 Monat vor dem geplanten Veranstaltungstermin ist der Rücktritt kostenlos. ii. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts zwischen 30-Tagen und 7-Tagen vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 25% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. iii. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts zwischen 7-Tagen und 1-Tag vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 50% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. iv. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts am Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 100% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. b. Die Gültigkeit des Rücktritts des Kunden ist durch die Bezahlung des Stornobetrages bedingt. Der Betrag hat binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts abzugsfrei und vollständig am Konto unseres Unternehmens einzugehen, widrigenfalls der Rücktritt nicht gültig ist und der Vertrag zu erfüllen ist; dies gilt auch für den Fall einer auch nur teilweisen Nichtzahlung des vereinbarten Stornobetrages. Der Kunde kann die Aufrechnung der Stornogebühr mit der Anzahlung verlangen. Diese Vorgehensweise ist unserem Unternehmen binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts mitzuteilen. Sollte die Stornogebühr in der Anzahlung keine Deckung finden, so ist die verbleibende Stornogebühr fristgerecht einzahlen, dies bei den zuvor aufgezeigten Konsequenzen. c. Der Rücktritt ist zumindest in derselben Form wie die Vertragsannahme gegenüber unserem Unternehmen zu erklären und hat diesem zuzugehen. Es empfiehlt sich eine Übermittlungsmethode zu wählen, bei der ein Nachweis über den Zugang der Geltendmachung des Rücktrittsrechts erhalten wird. Für den Zeitpunkt des Zuganges und den Zugang der Rücktrittserklärung per se ist der Kunde beweispflichtig und trägt die mit der von ihm gewählten Übermittlungsart einhergehenden Übermittlungs- und Zugangsrisiken.
7. Rücktrittsrecht der Schloss Vasoldberg GmbH & Co KG a. Unser Unternehmen kann nur aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund ist kein Ersatz zu leisten. b. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht der Kontrolle der Schloss Vasoldsberg GmbH & Co KG unterliegen und sich die Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die auch nur teilweise Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Der Grund des Rücktritts wird dem Kunden auf dessen Wunsch mitgeteilt. In diesem Fall ist eine bereits geleistete Anzahlung im vollen Umfang rückzuerstatten.
8. Haftung a. Unser Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Folgeschäden und Vermögensschäden die durch unmittelbare Personenschäden und/oder Sachschäden ausgelöst werden, wird nicht gehaftet. b. Im Falle einer Haftung unseres Unternehmens beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Schadensbehebung, wobei dieser Betrag mit der dreifachen Auftragssumme begrenzt ist. Allfällige darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung unseres Unternehmens bleiben hievon unberührt. Der gegenständliche Haftungsausschluss und die betragsmäßige Beschränkung gilt auch für allfällige Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. c. Voraussetzung für die Haftung ist die unverzügliche Geltendmachung des Mangels iSd Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für den Fall einer verspäteten Geltendmachung wird keine Haftung übernommen. d. Auf Grund der technischen Besonderheiten und den damit einhergehenden Beweisproblemen- bezogen auf die von unserem Unternehmen zu erbringenden Leistungen – sind Schadenersatzansprüche, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, bei sonstigem Verfall binnen 2 Jahren schriftlich geltend zu machen. e. Die Beweislast für den fristgerechten Zugang dieser schriftlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen trägt der jeweilige Anspruchssteller. Insbesondere haftet der jeweiliege Anspruchsteller für jene Gefahren, welche mit der vom ihm gewählten Übermittlungsart einhergehen bzw. dieser typischerweise innewohnen. f. Wenn und soweit der Kunde betreffend Schäden, für welche unser Unternehmen haftet Versicherungsleistungen von eigenen oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadensversicherungen beanspruchen kann, so verpflichtet sich der Kunde vor Inanspruchnahme unseres Unternehmens zur Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistungen und beschränkt sich für diesen Fall die Haftung unseres Unternehmens auf die Nachteile des Kunden aus der Inanspruchnahme eben dieser Versicherungsleistung.
9. Aufrechnungsverbot bzw. –voraussetzung a. Zwischen den Parteien gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde nur mit Forderungen hinsichtlich gegenüber unserem Unternehmens bestehenden Zahlungsverpflichtung aufrechnen darf, wenn hierüber ein schriftlich dokumentiertes Einvernehmen besteht oder eben diese Forderung des Kundes uns gegenüber tituliert ist.
10. Schriftformgebot a. Jegliche Absprache bedarf zu ihrer Wirksamkeit der unbedingten Einhaltung des Schriftformgebotes. b. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abweichens von eben diesem Schriftformgebot.
11. Gerichtsstandsvereinbarung a. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und / oder über das gegenständliche Vertragsverhältnis ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, das für den Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständige Gericht. Dies gilt aus für künftige Vertragsund Auftragsverhältnisse.
12. Anzuwendendes Recht a. Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden.
13. Salvatorische Klausel a. Die allfällige Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt in keinem Fall die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln dieser AGBs. Für diesen Fall kommen die Vertragsparteien bereits jetzt überein – ausgehend vom Horizont des redlichen Unternehmens – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am Nächsten kommt.
2. Angebot / Vertragsabschluss a. Kostenvoranschläge/Angebote werden unentgeltlich und ohne Gewähr erstellt. b. Zusagen, Zusicherungen und Garantien, sowie Vereinbarungen jeglicher Art bedürfen neben der Wahrung des Schriftformgebotes der ausdrücklichen Zustimmung durch unser Unternehmen. c. Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen, es sei denn sie sind als solche ausdrücklich definiert. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im Grundauftrag nicht enthalten sind, gebührt ein angemessenes Entgelt.
3. Zahlung a. Zur Bestätigung der Buchung ist eine Anzahlung iHv 50 % des Entgelts zu entrichten. Betreffend die Zahlungstermine wird auf das entsprechende Auftragsformular verwiesen. b. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4. Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) a. Bei einem Vertragsabschluss, der unter den Anwendungsbereich des FAGG fällt, hat der Kunde das Recht binnen 14-Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist eine bereits geleistete Anzahlung im vollen Umfang rückzuerstatten. b. Die 14-Tägige Rücktrittfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Das ist der Tag, an dem der Vertrag durch den Vertragspartner angenommen wird.
5. Erweitertes Rücktrittsrecht Raummiete a. Der Kunde kann außerhalb der vorhin angeführten Frist, einseitig vom Vertrag zurücktreten, dies unter den nachstehenden Voraussetzungen und Konsequenzen, welche als ausdrücklich vereinbart gelten: i. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts bis zu 9 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 25% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. ii. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts zwischen 9 Monaten und 6 Monaten vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 50% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. iii. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts zwischen 6 Monaten und 3 Monaten vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 75% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. iv. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts weniger als 3 Monaten vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 100% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. b. Die Gültigkeit des Rücktritts des Kunden ist durch die Bezahlung des Stornobetrages bedingt. Der Betrag hat binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts abzugsfrei und vollständig am Konto unseres Unternehmens einzugehen, widrigenfalls der Rücktritt nicht gültig ist und der Vertrag zu erfüllen ist; dies gilt auch für den Fall einer auch nur teilweisen Nichtzahlung des vereinbarten Stornobetrages. Der Kunde kann die Aufrechnung der Stornogebühr mit der Anzahlung verlangen. Diese Vorgehensweise ist unserem Unternehmen binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts mitzuteilen. Sollte die Stornogebühr in der Anzahlung keine Deckung finden, so ist die verbleibende Stornogebühr fristgerecht einzuzahlen, dies bei den zuvor aufgezeigten Konsequenzen. Eine darüberhinausgehende verbleibende Anzahlung wird refundiert. c. Der Rücktritt ist zumindest in derselben Form wie die Vertragsannahme gegenüber unserem Unternehmen zu erklären und hat diesem zuzugehen. Es empfiehlt sich eine Übermittlungsmethode zu wählen, bei der ein Nachweis über den Zugang der Geltendmachung des Rücktrittsrechts erhalten wird. Für den Zeitpunkt des Zuganges und den Zugang der Rücktrittserklärung per se ist der Kunde beweispflichtig und trägt die mit der von ihm gewählten Übermittlungsart einhergehenden Übermittlungs- und Zugangsrisiken.
6. Erweitertes Rücktrittsrecht Zimmermiete a. Der Kunde kann außerhalb der vorhin angeführten Frist, bis zum vereinbarten Veranstaltungstermin einseitig vom Vertrag zurücktreten, dies unter den nachstehenden Voraussetzungen und Konsequenzen, welche als ausdrücklich vereinbart gelten: i. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts bis zu 1 Monat vor dem geplanten Veranstaltungstermin ist der Rücktritt kostenlos. ii. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts zwischen 30-Tagen und 7-Tagen vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 25% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. iii. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts zwischen 7-Tagen und 1-Tag vor dem geplanten Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 50% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. iv. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts am Veranstaltungstermin hat der Kunde eine Stornogebühr iHv 100% des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. b. Die Gültigkeit des Rücktritts des Kunden ist durch die Bezahlung des Stornobetrages bedingt. Der Betrag hat binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts abzugsfrei und vollständig am Konto unseres Unternehmens einzugehen, widrigenfalls der Rücktritt nicht gültig ist und der Vertrag zu erfüllen ist; dies gilt auch für den Fall einer auch nur teilweisen Nichtzahlung des vereinbarten Stornobetrages. Der Kunde kann die Aufrechnung der Stornogebühr mit der Anzahlung verlangen. Diese Vorgehensweise ist unserem Unternehmen binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts mitzuteilen. Sollte die Stornogebühr in der Anzahlung keine Deckung finden, so ist die verbleibende Stornogebühr fristgerecht einzahlen, dies bei den zuvor aufgezeigten Konsequenzen. c. Der Rücktritt ist zumindest in derselben Form wie die Vertragsannahme gegenüber unserem Unternehmen zu erklären und hat diesem zuzugehen. Es empfiehlt sich eine Übermittlungsmethode zu wählen, bei der ein Nachweis über den Zugang der Geltendmachung des Rücktrittsrechts erhalten wird. Für den Zeitpunkt des Zuganges und den Zugang der Rücktrittserklärung per se ist der Kunde beweispflichtig und trägt die mit der von ihm gewählten Übermittlungsart einhergehenden Übermittlungs- und Zugangsrisiken.
7. Rücktrittsrecht der Schloss Vasoldberg GmbH & Co KG a. Unser Unternehmen kann nur aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund ist kein Ersatz zu leisten. b. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht der Kontrolle der Schloss Vasoldsberg GmbH & Co KG unterliegen und sich die Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die auch nur teilweise Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Der Grund des Rücktritts wird dem Kunden auf dessen Wunsch mitgeteilt. In diesem Fall ist eine bereits geleistete Anzahlung im vollen Umfang rückzuerstatten.
8. Haftung a. Unser Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Folgeschäden und Vermögensschäden die durch unmittelbare Personenschäden und/oder Sachschäden ausgelöst werden, wird nicht gehaftet. b. Im Falle einer Haftung unseres Unternehmens beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Schadensbehebung, wobei dieser Betrag mit der dreifachen Auftragssumme begrenzt ist. Allfällige darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung unseres Unternehmens bleiben hievon unberührt. Der gegenständliche Haftungsausschluss und die betragsmäßige Beschränkung gilt auch für allfällige Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. c. Voraussetzung für die Haftung ist die unverzügliche Geltendmachung des Mangels iSd Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für den Fall einer verspäteten Geltendmachung wird keine Haftung übernommen. d. Auf Grund der technischen Besonderheiten und den damit einhergehenden Beweisproblemen- bezogen auf die von unserem Unternehmen zu erbringenden Leistungen – sind Schadenersatzansprüche, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, bei sonstigem Verfall binnen 2 Jahren schriftlich geltend zu machen. e. Die Beweislast für den fristgerechten Zugang dieser schriftlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen trägt der jeweilige Anspruchssteller. Insbesondere haftet der jeweiliege Anspruchsteller für jene Gefahren, welche mit der vom ihm gewählten Übermittlungsart einhergehen bzw. dieser typischerweise innewohnen. f. Wenn und soweit der Kunde betreffend Schäden, für welche unser Unternehmen haftet Versicherungsleistungen von eigenen oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadensversicherungen beanspruchen kann, so verpflichtet sich der Kunde vor Inanspruchnahme unseres Unternehmens zur Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistungen und beschränkt sich für diesen Fall die Haftung unseres Unternehmens auf die Nachteile des Kunden aus der Inanspruchnahme eben dieser Versicherungsleistung.
9. Aufrechnungsverbot bzw. –voraussetzung a. Zwischen den Parteien gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde nur mit Forderungen hinsichtlich gegenüber unserem Unternehmens bestehenden Zahlungsverpflichtung aufrechnen darf, wenn hierüber ein schriftlich dokumentiertes Einvernehmen besteht oder eben diese Forderung des Kundes uns gegenüber tituliert ist.
10. Schriftformgebot a. Jegliche Absprache bedarf zu ihrer Wirksamkeit der unbedingten Einhaltung des Schriftformgebotes. b. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abweichens von eben diesem Schriftformgebot.
11. Gerichtsstandsvereinbarung a. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und / oder über das gegenständliche Vertragsverhältnis ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, das für den Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständige Gericht. Dies gilt aus für künftige Vertragsund Auftragsverhältnisse.
12. Anzuwendendes Recht a. Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden.
13. Salvatorische Klausel a. Die allfällige Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt in keinem Fall die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln dieser AGBs. Für diesen Fall kommen die Vertragsparteien bereits jetzt überein – ausgehend vom Horizont des redlichen Unternehmens – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am Nächsten kommt.